Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die 1998 gegründete gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die Aufgaben der EZB wurden im Vertrag von Maastricht 1992 festgelegt; seit dem Vertrag von Lissabon 2007 besitzt sie formal den Status eines EU-Organs (Art. 13 EU-Vertrag). Die wichtigsten Bestimmungen zu ihrer Funktionsweise finden sich in Art. 282 ff. AEU-Vertrag; ihre Satzung ist dem Vertrag als Protokoll Nr. 4 angehängt. Im November 2014 wurde die EZB zusätzlich mit der Aufsicht systemrelevanter Banken im Euro-Raum unter dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) betraut. Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. (siehe auch TARGET) |
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