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Als Partei ... Parlament ... Politik ...

In der Selbstdarstellung ist die Partei eine Gruppe von Personen, die dasselbe Ziel erreichen wollen. Aber als Partei macht sie natürlich nur Sinn, wenn sie ein Ziel verfolgt, das nicht alle wollen.


 
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Wikipedia
Partei (von lateinisch pars, partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘, ‚Rolle‘, insbesondere partes ‚Partei‘) steht für
Politische Partei, in der Politik
Vertragspartei, im Rechtswesen Bezeichnung für die natürlichen oder für die juristischen Personen, die einen Vertrag miteinander geschlossen haben
Partei (Recht), eine besondere Rechtsposition in einem Rechtsverfahren
Kriegspartei, eine Seite in einer militärischen Auseinandersetzung

Eine politische Partei (lateinisch pars, Genitiv partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘) ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes (eines Staates o. Ä.) danach streben, politische Macht zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen. Wesentlicher Teil des Erringens bzw. Ausübens politischer Macht ist es, Führungspositionen in staatlichen und anderen Institutionen (zum Beispiel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk) mit Parteimitgliedern oder der Partei nahestehenden Menschen zu besetzen.

Innerhalb eines Mehrparteiensystems konkurrieren politische Parteien untereinander um die Besetzung der politischen Entscheidungspositionen; sie tragen zur politischen Willensbildung bei und bilden insofern eine wichtige Säule der politischen Verfasstheit eines demokratischen Staates. In einem Einparteiensystem ändern sich notwendigerweise auch Struktur und Funktion einer Partei. Eine derartige Partei „neuen Typs“ bekommt in der Regel „totalitären“ Charakter.

http://de.wiktionary.org/wiki/Partei
Bedeutungen:
[1] allgemein: Gruppe von Personen, die dasselbe Ziel erreichen wollen
[2] Justiz: eine der beiden Seiten in einem Prozess, Kläger oder Beklagter
[3] Politik: dauerhafter Zusammenschluss von Personen, um gemeinsame politische Interessen verwirklichen zu können
[3a] kein Plural, nur mit bestimmtem Artikel („die Partei“): oftmals Bezeichnung für die alleinherrschende Partei in einem totalitär regierten Staat (beispielsweise für die SED in der DDR oder die NSDAP im Nationalsozialismus)
[4] Recht: Person, die einen Vertrag geschlossen hat
[5] Mieter in einem Mietshaus


 

Program der Piraten-Partei
 
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