ein kleines Projekt auf google+
Da ich nicht weiss, was man dort wie lange finden kann kopiere ich einiges hierher
Im Ordner ../verfassung sind die Verfassungen der Schweiz und des Kantons Zürich
hier ein paar Links
wp: Verfassung_der_Vereinigten_Staaten
wp: Verfassung
Abgleich mit der Schweizer Verfassung Präambel Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung: 1. Titel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Schweizerische Eidgenossenschaft Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2 Zweck 1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. 2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes. | Präambel entfällt eigenartige Formulierung, bezieht sich auf die Entstehung durch eine Zusammenlegung mehrerer Geschaften (zuvor in relativ autonomen Kantonen) wird ersetzt durch: Die Subjekte der Verfassung entfällt im Bestreben, die Verfassung fortgesetzt aufzuheben, also zu bewahren und zu verändern, entfällt entfällt gewiss, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, also daran, wieviel Teilhabe der Schwächste hat, und im Wissen, dass wir alles in Franken messen, und im Wissen, dass wir uns nicht gegenseitig ausbeuten, also keinerlei Arbeitskraft handeln, geben sich folgende Verfassung: 1. Titel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Die verfasste Gemeinschaft Die Subjekte bilden die Gemeinschaft. Die Gemeinschaft unterliegt keiner anderen Verfassung und sie kennt kein höheres Recht. Art. 2 Zweck 1 Die Gemeinschaft wahrt die Unabhängigkeit. 2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt und die kulturelle Vielfalt |
siehe auch: Währung