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Bescheid ist ein Beispiel dafür, wie das Sprachspiel gespielt wird.
Umgangssprachlich kann ich jemandem Bescheid sagen. In der Rechtssprache ist der Bescheid dagegen das, was im Bescheid angeordnet wird. Er enthält eine Erlassformel („die Gemeinde X erlässt folgenden Bescheid“) und schließt das Verwaltungsverfahren als Verwaltungsakt ab.

Als Bescheid bezeichne ich - in einem spezifischen Sinn - eine Anordnung einer Behörde auf eine Einzelfall, die häufig in der Form eines Verwaltungsaktes erlassen wird.

Beispiele:
Baugenehmigung, ein polizeilicher Platzverweis oder ein Steuerbescheid

Sprachkritik:
Als Bescheid erscheint so das Schriftstück, das von dessen Inhalt nicht unterschieden wird. Rechtlich entscheidend scheint dabei nicht, dass etwas entschieden wurde, sondern dass ich von dieser Entscheidung Kenntnis bekomme. (Der Verwaltungsjurist N. Luhmann lässt mit seiner Kommunikation grüssen. Er sagt in dieser Logik nicht ganz unlogisch, dass ich auf die Kommunikation reagiere, nicht auf den Entscheid).
In der Schweiz wird dieser Bescheid Verfügung genannt, wobei auch sehr unklar ist, ob damit der Entscheid oder die Mitteilung gemeint ist, resp. wie diese Unterscheidung aufgehoben ist.


 
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