Als Entscheidung bezeichne ich die willentliche und handlungsrelevante Wahl mit unvollständigem Wissen bezüglich der Konsequenzen.
Beispiel:
An einer Weggabelung muss ich nach rechts oder nach links gehen. Wenn klar ist, welcher Weg zum Ziel führt, muss ich mich nicht entscheiden. Und wenn einer der beiden Wege gesperrt ist, habe ich keine Wahl, dann kann ich mich nicht entscheiden.
Mit einer Entscheidung hebe ich eine Unterscheidung auf.
Im Beispiel:
Wenn ich die Weggabelung hinter mir habe, habe ich nur noch einen Weg vor mir.
Ich unterscheide verschiedene Entscheidungsverfahren:
Abstimmung, Pendeln, Expertenbefragung, ...
"Die Verantwortung trägt der Mensch. Er kann aber nur verantwortlich handeln, wenn er auch Wahlmöglichkeiten hat, wenn er entscheiden kann. Hier kommt das Förstersche Theorem zur Anwendung, das besagt, dass wir nur die prinzipiell unentscheidbaren Fragen entscheiden können, denn die entscheidbaren Fragen, die sich mit zwingender Logik ergeben, sind ja durch die vorgegebenen 'Spielregeln' bereits entschieden. 'Bei prinzipiell unentscheidbaren Fragen haben wir jeden Zwang - sogar den der Logik - abgeschüttelt, und haben mit der gewonnenen Freiheit auch die Verantwortung der Entscheidung übernommen' " (Keil-Slawik, 1990, 95). Vgl. auch von Förster in Floyd, 1992, 83.