Kritik:
Geld als Zahlungsmittel
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das "gesetzliche" - das hat mit Geld nichts zu tun, sondern ist eben ein Gesetz durch ein Gesetz darf nur die ZB Banknoten ausgeben, aber Banknoten hate es schon davor gegeben dabei ist ohnehin fraglich, was mit gesetzlich gemeint ist gesetzliches Zahlungsmittel: jeder Gläubiger muss Geld als Zahlung annehmen, was natürlich voraussetzt, dass die Schuld in Gelform vorliegen muss. Wenn ich jemanden 3 Kilo Korn schulde, muss das Gesetz GeldstattKorn beinhalten. Diese Konvention stammt aus der Zeit der gesetzlichen Schuldbegleichung: Bei Hamuri steht, wer einen Sohn umbringt muss soviel bezahlen, wer ein Tochter umbring einen Teil davon, es handelt sich um gesetzliche Befriedung, nicht um Geld


 
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