Hier interessiert das Modalverb auch wegen der Evolutionstheorie: Varela schägt vor von Geboten statt von Verboten zu sprechen - diese Begriffe muss ich abgrenzen - dabei spielt das NICHT eine Rolle/einen Streich Was verboten ist wird mit aussterben bestraft was geboten ist ... Was nicht geht, stirbt, was geht .. ist oft vieles Wenn ich eine paassende Kleidung suche, gibt es entweder genau eine vom Massschneider oder ganz viele die als Konfektionswaren "passen" würden, unter welchen ich irgeneine wähle. |
sechs Verben: dürfen
zunächst ohne "nicht", ohne Negation: was ist das Gegenteil Modalverb (abgeleitet von dem mehrdeutigen Adjektiv modal zu modus „Art, Weise“; hier: „die Art der Aussage bezeichnend“) ist in der Sprachwissenschaft eine Bezeichnung für bestimmte Verben, die zum Ausdruck einer Modalität – im Sinne von Notwendigkeit oder Möglichkeit – dienen. Im Deutschen werden gewöhnlich die sechs Verben dürfen, können, mögen, müssen, sollen und wollen als Modalverben aufgeführt (müssen, sollen, wollen bezeichnen Notwendigkeiten verschiedener Art und dürfen, können, mögen Möglichkeiten verschiedener Art). Es gibt aber tatsächlich noch weitere Wörter desselben Bedeutungstyps. In Grammatiken des Deutschen[1] erscheinen Modalverben oft als eigene Unterart des Verbs neben Hilfsverben, Funktionsverben, Kopulaverben und Vollverben. Sie werden aber oft auch als modale Hilfsverben bezeichnet. Auch in der Grammatik des Englischen ist es gängig, Modalverben als Hilfsverben zu bezeichnen (modal auxiliaries).[2][3] Es gibt jedoch auch Sprachen, in denen Modalverben nicht ohne weiteres von Vollverben unterschieden werden können.[4] Modalverben sind eine typische, aber nicht die einzige Methode, um Modalität auszudrücken; daneben gibt es auch viele Sprachen, die Modalität durch ein Affix (also z. B. eine Endung) an einem Vollverb bezeichnen.[5] Ferner dienen andere Wortarten (z. B. Adverbien) oder syntaktische Konstruktionen zum Ausdruck von Modalität. Relief Bedeutungen: [1] Linguistik: ein Verb, das ein Vollverb dahingehend ergänzt, dass es ausdrückt, ob die Handlung zum Beispiel möglich, gewollt oder notwendig ist ============= Geschichte des Begriffs Modalverb[Bearbeiten] Die Kategorie des „Modalverbs“ fehlte in der ursprünglichen griechisch-lateinischen Grammatiktradition. Mit dem Themengebiet der Modalverben setzten sich schon eine Reihe früher Grammatiker, etwa Johannes Clajus, Johannes Kromayer, Christian Gueintz, Johann Balthasar Antesperg, auseinander, insbesondere was die Frage der Zuordnung zum Tempus- oder Modusbegriff anbelangte. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gelangte der Modalverbbegriff endgültig in die deutsche Grammatikographie bzw. wurde dort häufiger beschrieben. Es war August Ferdinand Bernhardi (1801),[6] der eine Zuordnung der deutschen Modalverben müssen, können, mögen und sollen sowie der Modi Indikativ, Konjunktiv, Optativ und Imperativ zu den Modalitätsmomenten Wirklichkeit, Zufälligkeit, Möglichkeit und Notwendigkeit festlegte.[7] ↑ Modalverben im Deutschen[Bearbeiten] ↑ Modalverben als grammatische Klasse im Deutschen[Bearbeiten] Die Modalverben des Deutschen treten in Verbindung mit einem Infinitiv ohne zu auf und zeigen als Gruppe auch eine Reihe von Eigentümlichkeiten in ihrer Formenbildung (Flexion). Modalverben sind im Präsens durch identische Formen der 1. und 3. Person Singular gekennzeichnet, wie es bei anderen Verben nur im Präteritum der Fall ist: ich soll – er soll wie ich kam – er kam. Auch das Verb wissen weist diese Besonderheit auf (ich weiß – er weiß), zählt aber nicht zu den Modalverben. Nach ihrer Bildungsart werden wissen und die Modalverben (außer wollen) unter der Bezeichnung Präteritopräsentia zusammengefasst. Neben den „klassischen“ Modalverben dürfen, können, mögen, müssen, sollen und wollen gibt es weitere Verben bzw. Gebrauchsvarianten von Verben, die als Modalverben fungieren können. So wird das Verb brauchen im Zusammenspiel mit einer Verneinung als Modalverb verwendet; die Konstruktion bedeutet dann „nicht müssen“:[8][9] =========== Besonderheiten in der Syntax der deutschen Modalverben[Bearbeiten] Das eigentlich zusammen mit einem Modalverb erwartete Hauptverb kann im Deutschen in einigen Fällen wegfallen (insbesondere ein Verb der Bewegung mit Zielangabe, wie gehen, fahren, reisen, …), so dass das Modalverb allein das Prädikat des Satzes bildet und ein auf das nicht genannte Hauptverb bezogenes Adverbial oder Objekt als zu dem Modalverb gehörend erscheint: Ich will nach Hause [gehen]. Du musst in die Schule [gehen]. Er kann kein Latein [sprechen oder verstehen]. Das infinite Verb kann ferner durch ein Pronomen (es, das) ersetzt werden. Das Modalverb erscheint dann formal wie ein transitives Vollverb, dessen direktes Objekt das Pronomen ist: Ich will es. Das darfst du nicht. Er hat es nicht gekonnt. Die Verben wollen und mögen (vor allem im Konjunktiv II) können auch mit einem Objektsatz verwendet werden: Sie wollte, dass die Diskussion beendet wird. Ich möchte, dass du kommst. Auch hier verhalten sich wollen und mögen wie reine Vollverben. Das Subjekt des Nebensatzes ist dabei in der Regel ein anderes als das des Hauptsatzes. In Verbindung mit einem Infinitiv bildet das Modalverb zusammen mit diesem ein zusammengesetztes Prädikat (Modalverben erlauben also keine inkohärente Konstruktion). Die deutschen Modalverben zeigen zwei verschiedene Formen in Perfekt-Konstruktionen: Als Hauptverb des Satzes bilden Modalverben das „normale“ Partizip Perfekt mit ge- + Verbstamm + -t („Er hat es nicht anders gewollt“). In Verbindung mit einem Infinitiv tritt im Perfekt und im Plusquamperfekt hingegen der sogenannte Ersatzinfinitiv auf: „Ich hatte ihn nicht sehen können“. (In manchen Dialekten des Deutschen erscheint hingegen auch hier die Partizipialform.) Im Deutschen können Modalverben auch miteinander kombiniert werden, was in anderen Sprachen weniger leicht möglich ist: „Ich möchte dich sehen dürfen.“ ================== |
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