Als "Textform" wird im bürgerlichen Zivil-Recht die Aufhebung des Grundsatzes der Formfreiheit bezeichnet, die Rechtsgeschäfte ohne Einhaltung einer bestimmten Form ermöglicht, so dass auch mündliche, gestische (Handschlag) und sogar stillschweigend abgeschlossene Verträge gültig sind. Bestimmte Verträge müssen eine bestimmte "Form" haben.
|