Als Urzins bezeichnet Silvio Gesell eine - seiner Erkenntnis nach - allen Zinsforderungen zugrunde liegenden Zinsesanteil, der einem Mehrwert des Geldes gegenüber Arbeitskraft und Waren entspreche. Er sei eine unvermeidliche Begleiterscheinung einer Wirtschaft mit Geldgebrauch. Der Urzins sei es, der dem Geldbesitzer als Kreditgeber (Gläubiger) einen leistungslos zufallenden Anteil am Arbeitsertrag seines Kreditnehmers (Schuldners) und seiner Kunden zuführe und dadurch zu großer sozialer Ungerechtigkeit führe. Unter den Urzins sei über Jahrhunderte hinweg kein Zins je gesunken. Seine Höhe gab er mit zwei bis drei Prozent an.
Alle Zinsforderungen sah Gesell als Summe aus Urzins, Inflationsausgleich und Risikoanteil. Dazu komme, solange die Wirtschaft wächst, ein produktionsbedingter Wachstumsanteil, den er Darlehenszins auf Sachgütern nannte. Schließlich fordere die Bank für Kreditvermittlung ein Vermittlerentgelt. Damit setze sich Zins aus fünf Anteilen zusammen, auch wenn sie in der Praxis nicht einzeln ausgehandelt würden.
Gesell bemängelte am Geld, dass es nicht wie Waren mit der Zeit an Wert verliere oder wie ungenutzte Arbeitskraft verfalle. Die Vormachtstellung des Geldes auf dem Markt empfand Gesell als ungerecht, weil sie es einem Kreditgeber (Gläubiger) erlaube, von seinem Kreditnehmer (Schuldner) den Urzins zu fordern und sich dadurch ohne eigene Leistung zu bereichern. (Umlaufgebühr)
Der Urzins hat Beziehung zu dem, was John Maynard Keynes später Liquiditätsprämie nannte.
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