Zur (Begriffs)Geschichte von Vollgeld
aus der Wikipedia:
US-Ökonomen wie Irving Fisher analysierten die Weltwirtschaftskrise ab 1929. Die zu hohe Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken während des vorgängigen Wirtschaftsaufschwungs wurde als auslösende Hauptursache erkannt. Fisher veröffentlichte daraufhin seine Vorstellungen zum sogenannten 100-%-Geld. Nach diesem Ansatz sollte die Kreditvergabe der Banken ausschließlich mit hinterlegtem Zentralbankgeld erfolgen dürfen. Auch Ökonomie-Nobelpreisträger Milton Friedman war von der Idee überzeugt, dass der Staat Banken verbieten sollte, im Zuge ihrer Kreditvergabe einfach neues Geld in Umlauf zu bringen. Ein Geldinstitut dürfe nur dann ein neues Darlehen vergeben, wenn es im gleichen Ausmaß über Bargeldreserven verfüge.[2][3] Der deutsche Wirtschaftswissenschafter und Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bundesbank Rolf Gocht schlug 1975 eine neue Geldordnung vor, welche die Geldschöpfung durch Geschäftsbanken verhindern würde.[4] Im Gegensatz zu Fisher und Friedman handelte es sich bei den Vorschlägen von Gocht um ein System, bei welchem alles Geld nur von der Zentralbank ausgegeben werden soll. Dieses System wurde durch Professor Joseph Huber auf dem Lehrstuhl für Wirtschafts- und Umweltsoziologie an der Martin-Luther-Universität in Halle weiterentwickelt und in der Folge als Vollgeld-System bezeichnet.[5] Richard A. Werner, Professor für internationales Bankwesen an der Universität Southampton in England, entwickelte verwandte Vorschläge für ein weniger krisenanfälliges Geldsystem. Er stellte ebenfalls fest, dass die Kreditvergabe durch Geschäftsbanken für spekulative Zwecke jeweils vor Ausbruch von Krisen stark anstieg. Ob die Kreditgewährung übertrieben und spekulativ ist oder nicht, verrät nach seinen Untersuchungen die Mittelverwendung. Falls die Kredite hauptsächlich unproduktiven Zielen dienten, liegt eine Fehlentwicklung vor. Deshalb wünscht Werner, dass die zuständige Zentralbank entscheidet, wie groß das Kreditvolumen insgesamt sein darf und wem die neugeschaffenen Mittel überlassen werden sollen.[6] Allen genannten Vorschlägen ist gemeinsam, dass Geldschöpfung der Geschäftsbanken durch die Zentralbank entweder eingeschränkt oder ganz abgeschafft werden soll.