Als Girokonto (von ital. giro "Kreislauf”) bezeichne ich ein von Banken geführtes Kontokorrentkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Zahlungen werden zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht.
Das Girokonto "liefert" das Adjektiv giral im Ausdruck Giralgeld
Zur Geschichte des Girokontos:
Verrechungen von gegenseitigen Forderungen - und mithin eine Art bargeldlosen Zahlungsverkehr - sind seit etwa 1100 im arabischen Raum bekannt. Die ersten, die eine flächendeckende Verrechnung ermöglicht haben, waren die Tempelritter, die sich im 13. Jahrhundert über ganz Europa ausbreiteten und die Ein- und Auszahlungen in den meisten großen Städten anboten. In diesem Sinne kann man das Verrechnen von Forderungen als ein kostitutives Moment der Banken sehen. Da mittlerweile sehr viele Menschen ein oder mehrere Girokonten haben und all die Konten der Firmen hinzukommen, gibt es allein in Deutschland etwa 100 Mio solche Konten, also wesentlich mehr als Einwohner.
Das Bankkontokorrent ist als spezifische Form des Kontokorrents eine Kombination aus einem Kontokorrent und einem Girovertrag. In Ziffer 7 Nr. 1 AGB Sparkassen wird klargestellt, dass Girokonten ein Kontokorrent im Sinne der §§ 355 ff. HGB darstellen.
Das Girokonto ist eine Dienstleistung, die von den Banken - im Unterschied zum allgemeinen Kredit - vielmehr mit Gebühren als mit Zinsen finanziert wird.