Konfiskation        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]

Als Konfiskation (oder Konfiszierung) bezeichne ich die entschädigungslose Entziehung von privatem Eigentum zugunsten des Staates (Fiskus).

Siehe auch Expropriation und Enteignung

In Deutschland ist die entschädigungslose Enteignung nach der sog. Junktimklausel verfassungsrechtlich unzulässig (Art. 14 Abs. 3 GG). Eine Ausnahme ist die Einziehung von Gegenständen, mit denen eine strafbare Handlung begangen wurde oder die durch eine strafbare Handlung erworben wurden (§ 73 StGB).

Bei der Beschlagnahme wird dagegen nur der Besitz entzogen (§ 94 StPO). Nach anderen Vorschriften kann dies etwa auch im Zollrecht mit Schmuggelware oder bei Verstößen gegen den Artenschutz geschehen.


 
[ ]
 
[wp]