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Als Enteignung bezeichne ich erstens und vor allem die Privatisierung, in welcher Eigentum aus der Allmend herausgenommen wird Privatisieren heisst quasietymologisch etwas rauben oder aus seinem herrenlosen Zustand zu befreien (das latinische "privare").

Umgangssprachlich wird der Ausdruck Enteignung für die Inversion der Enteignung verwendet, also dafür, dass privates Eigentum aufgelöst und der Allmend zugeführt wird.
Dabei unterscheide ich zwei Fälle. Im revolutionären Fall ist diese Enteignung ohne Gegenwert - siehe dazu auch Expropriation und Konfiskation -, im staatlichen Fall handelt es sich um eine Um-Eignung, weil der Enteignete einen Gegenwert bekommt.

Als Enteignung bezeichne ...

Juristen unterscheiden ein paar Fälle, die für Revolutionäre nicht so wichtig sind.


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