Schweizerische Nationalbank (SNB)        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]

Die Rechtsgrundlagen werden durch die Rechtssammlung der Schweizerische Eidgenossenschaft festgelegt:

In der Bundesverfassung steht wenig:

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Art. 99 Geld- und Währungspolitik

  • 1 Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.
  • 2 Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet.
  • 3 Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold gehalten.
  • 4 Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone.
  • "ist Sache des Bundes" sagt gerade nicht, WIE der Bund diese Sache wahrnimmt. Aber der nächste Abschnitt besagt unvermittelt, dass eine Schweizerische Nationalbank SNB existiert und dass der Bund in deren Verwaltung "mitwirkt". Es gibt aber im "Landesrecht" ein Nationalbankgesetz.

    Die Sache ist sehr kompliziert gemacht !! Aber jede Verfassung muss die Sache, die sie repräsentiert, beschönigen und dazu die Machtverhältnisse verschleiern.


    [nzz]
    [Drei Blicke auf die SNB]
    [Warum sind die Zinsen so tief?]
    [Wie problematisch ist die Bilanz der SNB?]
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