Als Wertpapier bezeichne ich differnztheoretisch ein vertragliches oder urkundliches Dokument und die darin als Kredit beschriebenenen Ansprüche oder Schulden, die durch das privates Recht geltend gemacht werden können, genau dann, wenn das Dokument vorgelegt wird.
Wertpapiere lassen sich anhand der Art der dokumentierten Schulden klassifizieren, wobei nicht das Wertpapier als Rechtsform, sondern die darin festgehaltenen Verhältnisse unterschieden werden. Viele Bezeichnungen beziehen sich auf verschiedene Sprachen, sie bezeichnen aber auch
Unterscheidungen, die sich auf verschiedenene Rechtssprechungen in verschiedenen Staaten beziehen.
Ich unterscheide z. B. Schuldverschreibungen, Anleihen, Pfandbriefe, Rentenpapiere, Obligationen, usw. Der Ausdruck Bond hat sich international für "verzinsliche" Wertpapieren eingebürgert.
Wertpapiere repräsentieren einerseits einen anachronistischen staatlichen Zustand, der noch keine verbindliche Buchführung wie etwa Grundbuchämter kennt und andrerseits die Verbriefung, also die Handelbarkeit der Papiere selbst, die dann in Credit Default Swap ihren Ausdruck gefunden hat.
Wertpapiere haben einen Preis, ihren jeweiligen Börsenkurs, aber keinen Wert. Sie stellen lediglich Ansprüche auf Werte dar: bei der Anleihe auf Zins und Rückzahlung des ursprünglichen Betrages, bei der Aktie auf einen Teil des ausgeschütteten Gewinns (Dividende) und das Stimmrecht bei der Aktionärsversammlung.
Die Zirkulation von Wertpapieren stellt eine ähnliche Verdopplung wie das Kreditgeld dar: neben dem wirklichen Kapital, das vom Geldbesitzer an ein Unternehmen geflossen ist und von diesem verwendet wird, tritt der Anspruch auf Zins- bzw. Dividendenzahlung, der mit wechselnden Kurswerten gehandelt wird. Diese zirkulierenden Ansprüche, Wertpapiere und Aktien, bezeichnet Marx als „fiktives Kapital“. Der fiktive Charakter der Wertpapiere kommt u.a. darin zum Ausdruck, dass ihr Preis (der Börsenkurs) nichts mit dem Wert zu tun hat, den sie repräsentieren (der Nennwert).