Umgangssprachlich (und auch zivil- und handelsrechtlich) wird der Ausdruck "Schulden" oft indifferent für allerlei "Verbindlichkeiten" in Form von Verpflichtungen verwendet, die neben einer Zahlungsverpflichtung auch verschiedene Aspekte der Schuld beinhalten. |
Als Schulden (im ökonomischen Sinn) bezeichne ich differenztheoretisch die Differenz zwischen finanzierten und nicht finanzierten Krediten. Jemand gilt als verschuldet, wenn er seine Schulden nicht zurückzahlen kann. Wer aber beliegig grosse Kredite und entsprechendes Vermögen hat, gilt nicht als verschuldet. Der Ausdruck Schulden hat also zwei perspektivisch verschiedene Bedeutungen. In der Buchhaltung des Gläubiger erscheint ein Darlehen als Schuld und in der Buchhaltung dessen, der das Darlehen bekommen hat, erscheint das Darlehen als Verminderung seines Vemögens. Damit korrespondiert, dass ich Schulden machen kann, weil ich kein Geld habe und deshalb nicht bezahlen kann, oder weil ich (mehr) Geld investieren will, als ich gerade habe, obwohl oder sogar weil ich viel Geld habe. Der Schuldschein belegt, dass der Tausch nicht abgeschlossen ist, während der Geldschein belegt, dass der Tausch vollzogen ist. |
Schulden |
Verschuldung, Staatsverserschuldung, Urschuld