Als Eigenkapital bezeichne ich ein Position in der Finanzbuchhaltung, in welcher das Geschäftsvermögen als Schulden gegenüber den Geschäftsinhaber ausgewiesen wird. Buchhalterisch ist Eigenkapital der Differnzausgleich in der Bilanz, das heisst, es kann nicht gemessen werden, sondern ergibt sich als Ausgleichsgrösse.
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Als Eigenkapital bezeichne ich .... ergibt sich als Saldo zwischen den Wertansätzen auf der Aktivseite und denen auf der Passivseite. Es stellt das erbrachte und in der Unternehmung belassene Kapital dar, auf das die Unternehmensinhaber Residualansprüche haben. Bei Einzelunternehmen erfolgt der Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz als Gesamtposten, bei Personengesellschaften kann nach Haftungscharakter unterschieden werden. Personengesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter (siehe § 264a HGB) und Kapitalgesellschaften gliedern das Eigenkapital wie folgt: Position Unterpos. Bezeichnung I. Gezeichnetes Kapital (GmbH: Stammkapital, AG: Grundkapital) II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen III. 1. gesetzliche Rücklage III. 2. Rücklage für eigene Anteile III. 3. satzungsmäßige Rücklagen III. 4. andere Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Oftmals werden die Positionen IV. und V. auch zu einer Position mit der Bezeichnung Bilanzgewinn/Bilanzverlust zusammengefasst. Eigenschaftsdomäne. [wp] |