Als Kauf bezeichne ich eine durch einen - mehr oder weniger impliziten - Kaufvertrag geregelte Handlung, in welcher etwas gegen Geld erworben oder getausch wird. Natürlich kann ich mit Geld kein Geld kaufen. Im Obligationenrecht werden zwei getrennte Übergaben unterschieden, wobei jeweils zwei verschiedene gleichwertige Sachen den Eigentümer oder den Besitzer wechseln. Der je verwendete Kaufvertrag regelt auch die Art des Eigentums. Wenn ich ein Buch kaufe, kaufe ich eine Sache, wenn ich ein e-book kaufe, kaufe ich das Recht, die Datei zu lesen.
Der Kauf-Vertrag kann auch einen Kreditvertrag beinhalten, wobei die Bezahlung nicht aufgeschoben wird, sondern durch den Kredit erfolgt.
Beispiel:
Ich kaufe ein Auto. Ich habe aber kein Geld. Also gibt mir der Autoverkäufer das Geld, das ich brauche, um das Auto zu bezahlen, in Form eines Kredites, den ich später zurückzahle. Ich habe dann das Auto gekauft und sofort bezahlt, obwohl es aussehen mag, wie wenn ich das Auto später bezahlen würde.
Anmerkung zur Sprache der politischen Ökonomie - wo vieles als Kauf bezeichnet wird:
Da beim Kauf mit Geld bezahlt wird, erscheint alles, wobei mit Geld bezahlt wird als Kauf. Es gibt für einige Güter den Ausdruck Dienstleistung. Dabei wird in Rechnung gestellt, dass der Dienstleistende seine Arbeit auch in einem materiellen Produkt hätte vergegenständlichen können und deshalb zurecht von einem Tausch spricht.
Ein gedungener Mörder, ein Spion oder ein Bestochener können natürlich auch einen Tausch geltend machen,, so wie es Kreditgeber (Wucherer) auch tun. Und wer nichts zu tauschen hat, muss - wie ehedem ein Sklave - für jemand anderen arbeiten, der die Lohnzahlung auch als Tausch bezeichnen kann. Er meint dann Arbeitskraft zu kaufen.
siehe auch Leerverkauf