Steuerhoheit wird im Jargon der Republiken als Aspekt des politischen Haushaltes behandelt. Hier ist etwas Grundsätzlicheres gemeint. |
Als Steuerhoheit bezeichne ich, dass eine Instanz die Bewohner eines Territoriums - mit Erfolg - zwingt, Steuern zu bezahlen. Als Steuer bezeichne ich dabei jede Abgabe, die durch Steuerhoheit begründet wird: Zehnt, Tribut, usw.
Raub, usw.
Allgemein besitzen alle Wirtschaftssubjekte eine eigene Finanzhoheit, Ausnahmen sind die Tochtergesellschaften von Konzernen, in Insolvenz befindliche Unternehmen/Privatpersonen und entmündigte Personen. Alle übrigen Wirtschaftssubjekte wie Unternehmen, sonstige Personenvereinigungen oder Privathaushalte verfügen über eine eigene Finanzhoheit. Sie treffen autonome Entscheidungen über ihre Finanzen (Unternehmensfinanzierung, private Finanzplanung).