Als Schuldschein bezeichne ich eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die zwecks Beweiserleichterung für den Gläubiger das Bestehen einer Verbindlichkeit bestätigt. Als Schuldschein bezeichne ich eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die zwecks Beweiserleichterung für den Gläubiger das Bestehen einer Verbindlichkeit bestätigt. Der Schuldschein kann als Zahlungsmittel auf dem Weg der Abtretung weitergegeben werden; ein Annahmezwang wie bei Bargeld besteht für dritte Gläubiger nicht. Der Schuldschein hat auch nicht zwingend ein Verfalldatum. Der Schuldschein belegt, dass der Tausch nicht abgeschlossen ist, während der Geldschein belegt, dass der Tausch vollzogen ist.. |
Schulden |
Verschuldung, Staatsverserschuldung, Urschuld