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Abschreibung ist ein -ung-WortBei der Abschrift handelt es sich allgemein um eine inhaltsgleiche (identische), also wortgetreue Vervielfältigung eines Schriftstücks, speziell im Rechtsverkehr um die behördlich oder notariell bestätigte gleich lautende Wiedergabe einer Originalvorlage.
 

Abschreiben ...Kopie ... Plagiat ...

Als Abschreiben bezeichne ich die Einheit der Differenz zwischen beschreiben und umschreiben. In beiden Fällen schreibe ich etwas zuvor Wahrgenommenes auf, das noch nicht in geschriebener Form ist. Wenn ich etwas abschreibe (jenseits des buchhalterischen Sinnes) erstelle ich eine Kopie, wenn ich etwas aufschreibe, ein Original.
Das Schreiben selbst hat keinen Bezug zu etwas, auch wenn es ohne Motiv schwer vorstellbar scheint.

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  schreiben  
  abschreiben  
  beschreiben  
  aufschreiben  
  umschreiben  

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Ich beschreibe, was ich zeichnen kann und ich umschreibe (Erläuterung), was ich nicht zeichnen kann.

siehe auch Ecriture (J. Derrida), Niederschrift


 

Als Aufschreibesystem bezeichne ich in Anlehnnung an F. Kittler die Technik, die das Aufschreiben ermöglicht. "... das Netzwerk von Techniken und Institutionen [...], die einer gegebenen Kultur die Adressierung, Speicherung und Verarbeitung relevanter Daten erlauben". ( Aufschreibesysteme 1800/1900, S. 519)


 
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